Kontraindikationen bei Hypnoseanwendungen
Kontraindikationen von Hypnose zur Raucherentwoehnung in Hamburg
Die Hypnose zur Raucherentwöhnung ist für viele Menschen eine wirkungsvolle Unterstützung auf dem Weg in ein rauchfreies Leben. Dennoch eignet sich die Methode nicht für jede Person gleichermaßen. Auf dieser Seite informieren wir transparent über mögliche Kontraindikationen und Situationen, in denen eine Hypnoseanwendung nur eingeschränkt oder nicht empfohlen wird. Die Anwendung der Hypnose setzt psychische Stabilität, ausreichende Konzentrationsfähigkeit und die freiwillige Bereitschaft zur Zusammenarbeit voraus. Für persönliche Fragen erreichen Sie uns unter dem Sammelruf des "Zentrums für Raucherentwöhnung" in Hamburg.
Absolute Kontraindikationen
Hier darf Hypnose nicht angewendet werden:
- Akute Psychosen (z. B. schizophrene Episoden, manische Zustände)
- Schwere Persönlichkeitsstörungen (insbesondere Borderline in instabilen Phasen)
- Akute Suizidalität
- Schwere Intelligenzminderung oder fehlende Ich-Struktur, die eine sichere Tranceführung unmöglich machen
- Zustände mit fehlender Realitätstüchtigkeit, z. B. Delir
Relative Kontraindikationen
Hier ist Hypnose nur mit Vorsicht und unter fachgerechter Indikationsstellung anzuwenden:
- Epilepsie (Trancezustände können Anfälle auslösen)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit instabiler Symptomatik (z. B. kürzlicher Herzinfarkt, schwere Arrhythmien)
- Schwere Traumafolgestörungen (Gefahr der Retraumatisierung, wenn unsachgemäß durchgeführt)
- Substanzabhängigkeit / akuter Intoxikationszustand
- Sehr starke Angststörungen oder Zwangsstörungen (können sich unter Hypnose verschlechtern, wenn falsch eingesetzt)
- Schwere Depression (insbesondere mit latenter Suizidalität)
Weitere Einschränkungen
- Fehlende Motivation oder Ablehnung des Patienten (Hypnose erfordert Kooperation und Vertrauen)
- Rechtliche Einschränkungen: keine Hypnose ohne ausdrückliche Einwilligung